Redaktion
Frau Grandjean, was ist unter «domiciliary dental care» (DDC) bzw. häuslicher Zahnpflege zu verstehen?
Unter häuslicher Zahnpflege (DDC) versteht man eine Behandlung, die in einer Umgebung ausserhalb einer «normalen» privaten Zahnarztpraxis durchgeführt wird, in der Regel am Wohnort der Patient:innen. Häusliche Zahnpflege kann älteren Menschen angeboten werden, die in einer Langzeitpflegeeinrichtung wohnen oder in der eigenen Wohnung und aufgrund einer Behinderung, einer Krankheit oder Gebrechlichkeit, einer Demenz oder aus anderen Gründen nicht in der Lage sind, die Zahnarztpraxis aufzusuchen.
Sie haben mit einer qualitativen Studie untersucht, wie die häusliche Zahnpflege von Dentalhygieniker:innen wahrgenommen wird. Wie sind Sie vorgegangen?
Erstens musste ich Dentalhygieniker:innen rekrutieren, die bereit waren, ihre Erfahrungen, Einstellungen, Meinungen, Behandlungen in häuslicher Zahnpflege mit älteren Menschen zu teilen. Um eine repräsentative Stichprobe zu gewährleisten, wurden sie nach ihrem Beschäftigungsstatus und nach ihrem Arbeitsort ausgewählt. Sie arbeiten in privaten Zahnarztpraxen, in Alters- und Pflegeheimen, in einem Spital, Teilzeit in Zahnarztpraxen und Pflegeheimen gleichzeitig oder sind im akademischen Bereich tätig.
Insgesamt nahmen 24 Dentalhygienikerinnen1 an den Interviews teil. Diese wurden nach einem Leitfaden geführt, es war jedoch wichtig, die Teilnehmerinnen zu Wort kommen zu lassen, wenn sie weitere Informationen oder Kommentare mitzuteilen hatten, und auf ihre Aussagen eingehen zu können, damit das Interview wie ein Gespräch verlaufen konnte.
Die thematische Analyse wurde nach dem Leitfaden in sechs Phasen durchgeführt, von der wortwörtlichen Transkription der Interviews über das Identifizieren, Verfeinern und Modifizieren von relevanten Themen bis zum Verfassen des Berichts.
Welche Hindernisse in Bezug auf die häuslichen Zahnpflege wurden genannt?
In den Interviews wurden drei Hauptthemen als Hindernisse für die Bereitstellung von Mundpflege in Pflegeheimen identifiziert: Infrastruktur, Finanzierung und Zugänglichkeit.
Infrastruktur: In den Langzeitpflegeeinrichtungen oder Pflegeheimen mangelt es an der Infrastruktur. Es fehlen geeignete Räumlichkeiten für die Zahnpflege, es gibt keine separaten Räume, wo eine mobile Einheit aufgestellt oder das Material bis zum nächsten Besuch gelagert werden kann. So ist die Dentalhygienikerin oft gezwungen, ihre mobile Einheit in einem Badezimmer, einem Abstellraum, im Coiffeursalon oder im Podologiezimmer aufzustellen. Für die Behandlung ist jedoch ein komfortabler Raum erforderlich, der für die Bewohnenden leicht zugänglich ist und über fliessendes Wasser für das Händewaschen oder die Reinigung von Prothesen verfügt. Dieser Mangel an Infrastruktur führt zu einem erheblichen organisatorischen Aufwand für die Dentalhygienikerin, die bei jedem Besuch in einem Pflegeheim die mobile Einheit transportieren, auf- und wieder abbauen muss. Es ist nicht nur ein organisatorischer Aufwand, sondern auch ein körperlicher, da die gesamte Ausrüstung bis zu 75 kg wiegen kann. Ausserdem braucht es dafür ein geeignetes Fahrzeug, um die Ausrüstung zu transportieren.
Finanzierung: Die finanzielle Entlöhnung wird als gering wahrgenommen verglichen damit, dass die Arbeit komplex, zeitaufwendig und risikoreich ist. Die Dentalhygienikerinnen müssen ihre Ausrüstung kaufen: die mobile Einheit, die Instrumente und alle Verbrauchsmaterialien. Ausserdem müssen sie die Sterilisationsdienste bezahlen. All diese Kosten wurden als unrentabel für eine Leistung empfunden, die viel Zeit und Mühe erfordert. Eine selbstständige Dentalhygienikerin, die in Pflegeheimen arbeitet, ist gezwungen, in all dieses Material zu investieren. Dafür muss es einen minimalen Return on Investment geben, was nicht immer oder nur bedingt der Fall ist. Es wurde auch berichtet, dass es viel Arbeit im Hintergrund gibt, die nicht vergütet wird, etwa die Akquise von Pflegeheimen, die Fahrten zu den Patient:innen und der administrative Aufwand, der nicht vergütet wird.
Zugänglichkeit: Der Zugang zu Pflegeheimen und ihren Bewohnenden sowie die mangelnde Kooperationsbereitschaft des Pflegeheimpersonals wurden von den Dentalhygienikerinnen als Haupthindernisse genannt. Sie können nur mit einer Genehmigung der Heimleitung als Pflegekraft in einer Institution tätig werden. Sie müssen sich mehrfach bewerben, um mit ihrer persönlichen Ausrüstung tätig werden zu können, und sind mit zahlreichen Ablehnungen konfrontiert. Die genannten Gründe sind, dass die Heimleitungen nicht für die Mund- und Zahnprävention bei älteren Menschen sensibilisiert sind, das Behandlungsspektrum von Dentalhygieniker:innen nicht kennen und vermuten, dass deren Besuch die Arbeitsbelastung des Pflegepersonals erhöht, obwohl dieses bereits sehr beschäftigt und unterbesetzt ist.
Auch Dentalhygienikerinnen müssen den Status der Selbstständigerwerbenden besitzen, diese Zulassungsfragen wurden ebenfalls als Hindernis angesehen, um Pflege in Langzeitpflegeeinrichtungen leisten zu können.
War das Ergebnis für Sie eine Überraschung?
Mir war bewusst, dass die Arbeit in Pflegeheimen schwierige Schritte beinhaltet und zeitaufwendig ist. Manchmal müssen Patient:innen im Bett oder auf ihrem Rollstuhl behandelt werden oder Termine werden in letzter Minute abgesagt. Dies erfordert viel soziale Kompetenz, einen empathischen und wohlwollenden Ansatz und viel Geduld mit Menschen mit Behinderungen im Alter oder mit Menschen, die an Demenz leiden und besondere Verhaltensweisen zeigen können. Es ist eine Tätigkeit, die nicht mit einer Beschäftigung in einer Privatpraxis vergleichbar ist, wo komfortable Strukturen bestehen und die Patient:innen selbstständig zu ihren Terminen erscheinen. Abgesehen von menschlichen Qualitäten erfordert die Arbeit in einem Pflegeheim Berufserfahrung und Kompetenzen wie selbstständiges Arbeiten, sich an verschiedene Strukturen anpassen zu können, reaktionsschnell zu handeln, Entscheidungen zu treffen sowie Informationen an das Pflegepersonal und die Familie der Bewohnenden weiterzugeben.
Was mich in den Gesprächen mit den Dentalhygienikerinnen überrascht hat, ist die Energie, die sie aufwenden, um sich bei den Pflegeheimen zu bewerben, obwohl sie mit zahlreichen Ablehnungen und Nichtbeantwortungen ihrer Bewerbungen konfrontiert sind. Dass sie Spezialistinnen für Prävention sind und sich für die Mundgesundheit der Bewohnenden einsetzen wollen – mit ihrer eigenen Ausrüstung, ohne Investitionskosten für das Pflegeheim – wird zu wenig geschätzt. Zudem sparen die Bewohnenden dabei Transportkosten, da sie sonst einen begleiteten Transport beantragen müssen oder sich durch Angehörige transportieren lassen müssen.
Ich finde es schade für die Bewohnenden, dass die Heimleitungen den Zugang und die Offenheit gegenüber Dentalhygieniker:innen nicht erleichtern. Dies gilt umso mehr, als bekannt ist, dass eine schlechte Mundhygiene zu Mundproblemen führen kann, mit negativen Auswirkungen auf die Kaufunktion, die Ernährung, das Sprechen und das soziale Wohlbefinden. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine schlechte Mundgesundheit die Lebensqualität beeinträchtigt. Ausserdem besteht ein erhöhtes Risiko, an Atemwegs- und/ oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder damit verbundenen Komplikationen zu erkranken.
Können Sie zum infrastrukturellen Defizit noch mehr sagen?
Pflegeheime sind nicht verpflichtet, eine feste zahnärztliche Einheit zu bauen oder einzurichten oder einen Raum für die Dentalhygiene-Arbeit zu reservieren. Dies hängt ab vom Goodwill und von der Sensibilität der Leitung und Führungskräfte. Derzeit werden im Kanton Waadt politische Massnahmen diskutiert, die es älteren Menschen ermöglichen sollen, vor dem Eintritt in eine Einrichtung eine vollständige zahnärztliche Untersuchung durchführen zu lassen. Die Tatsache, dass eine vollständige orale Evaluation durchgeführt wird, ermöglicht es, den oralen Zustand zu kennen und personalisierte Pflegeprotokolle zu erstellen. Ausserdem soll das Pflegepersonal, das für die Bewohnenden zuständig ist, für die Mundhygiene sensibilisiert werden.
Was muss verbessert werden, damit die häusliche Zahnpflege für die Dentalhygieniker:innen interessanter oder angenehmer wird?
Zweifellos die Zugänglichkeit und die Infrastruktur. Pflegeheimleitungen sollten sich bewusst werden, was Dentalhygieniker:innen tun und welchen Nutzen dies für die Patient:innen haben kann. Ausserdem sollten die Pflegeheime dafür sensibilisiert werden, eine feste Einheit zu installieren oder zumindest einen Raum zur Verfügung zu stellen, in dem die mobilen Geräte untergebracht werden können. Dies würde den Zeitaufwand für die Installation und die Logistik verringern, der nicht unerheblich ist.
Dentalhygieniker:innen sind Spezialist:innen für Prävention und Sanierung und haben daher ihren Platz in Pflegeheimen verdient. Eine Reduktion des Aufwands würde mehr Dentalhygieniker:innen dazu ermutigen, den Schritt zu wagen.
Zudem könnte eine Anpassung der Ausbildung, indem praktische Übungen in Alters- und Pflegeheimen in den Lehrplan aufgenommen werden, den Horizont des Berufsbildes der Dentalhygieniker:innen erweitern (es gibt nicht nur die Privatpraxis) und das Interesse an der Arbeit mit dieser Bevölkerungsgruppe wecken. Dies würde auch dazu beitragen, das Bewusstsein für den Beruf beim medizinischen Personal zu schärfen und zu fördern.
Wie können Langzeitpflegeeinrichtungen neben Infrastruktur und Zugänglichkeit verbessern?
Auch die Ausbildung des Pflegepersonals ist wichtig. Das Pflegepersonal kümmert sich jeden Tag um die Bewohnenden, und durch die Aufrechterhaltung des richtigen oder einigermassen richtigen Zähneputzens kann ein Zustand beibehalten oder eine Verschlechterung verhindert werden. Heutzutage behalten viele ältere Menschen ihre Zähne, sie haben auch viele Restaurationen im Mund wie Implantate, Kronen etc. All dies erfordert Pflege, und das zuständige Pflegepersonal muss wissen, wie die verschiedenen Arten von Restaurationen zu pflegen sind. Dasselbe gilt für Voll- und Teilprothesen, die nachts herausgenommen, gereinigt und an einem trockenen Ort aufbewahrt werden müssen. Ich bin mir bewusst, dass von den Pflegekräften viel verlangt wird und dass die Mundhygiene manchmal vernachlässigt wird, weil sie Teil der allgemeinen Körperpflege ist, die in den Heimen zeitlich festgelegt ist. Dennoch ist es von grösster Bedeutung ist, das Pflegepersonal für die Mundhygiene, die zahnärztliche Grundpflege und die Ernährung zu sensibilisieren und das Bewusstsein dafür zu schärfen, dass der Mund wirklich wichtig ist und dass ein vernachlässigter Mundzustand auf lange Sicht Folgen haben kann.
Wie kann das Projekt «minimal einmal», einer Kooperation von Aktion Zahnfreundlich Schweiz und des Berufsverbands Swiss Dental Hygienists, zu einer Verbesserung der Situation beitragen?
Die Tatsache, dass zwei grosse Strukturen zusammenkommen, die Gewicht und Glaubwürdigkeit haben, ergibt eine starke Aussenwirkung. Dies gilt umso mehr, als es sich um Strukturen handelt, die über Ressourcen in Form von Werbung, Referenzen und Einfluss verfügen.
Die Schulung von Pflegepersonal und pflegenden Angehörigen ist ein wichtiger Aspekt der Prävention bei älteren und gefährdeten Menschen. Es sind vor allem sie, die sich tagtäglich um die Bewohner:innen kümmern. Die Schulungen sollten kostenlos angeboten werden können, damit alle sie sich leisten können. Dies ist Teil eines wichtigen Ansatzes im Bereich der öffentlichen Gesundheit. Es ermöglicht den Aufbau einer interprofessionellen Zusammenarbeit, von der beide Seiten profitieren, und ermöglicht den Austausch und die Entwicklung von Projekten, die auf ein gemeinsames Ziel zum Wohle der Patient:innen ausgerichtet sind.
Zur Person:
Marie-Laure Grandjean, Leitende Dentalhygienikerin an der Klinik für Allgemein-, Behinderten- und Seniorenzahnmedizin (ABS), Zentrum für Zahnmedizin, Universität Zürich
Mit ihrer Forschungsarbeit «Swiss dental hygienists’ attitudes and barriers in providing domiciliary care» hat Marie-Laure Grandjean im Rahmen der 32. Jahrestagung der Schweizerischen Gesellschaft für Alters- und Special-Care-Zahnmedizin SSGS an einem Posterwettbewerb teilgenommen und für ihren Beitrag den 2. Preis in der Kategorie «Research Poster» gewonnen. Herzliche Gratulation!
1 Da nur weibliche Berufspersonen an der qualitativen Studie teilgenommen haben, wird hier auf die Doppelnennung femininer und maskuliner Formen verzichtet. Dies gilt auch für die Berufsbezeichnung «Dentalhygienikerinnen», wenn damit die Studienteilnehmerinnen gemeint sind.