Die Hersteller, welche die Qualitätsmarke Zahnmännchen auf ihren Produkten und in sämtlichen Kommunikationsmitteln verwenden dürfen, bilden es idealerweise auf der Vorderseite der Verpackung ab. So ist die rasche Erkennbarkeit durch die Konsumentinnen und Konsumenten gewährleistet. Auch eine ausreichende Grösse, sowie die Abbildung in der Originalfarbe (Rot) unterstützen den visuellen Effekt des Zeichens.
Für den Gebrauch des Zahnmännchens auf den Produkten erhebt die Aktion Zahnfreundlich eine Lizenz- sowie eine jährliche Mitgliedergebühr.
Für den Gebrauch des Zahnmännchens auf den Produkten erhebt die Aktion Zahnfreundlich eine Lizenz- sowie eine jährliche Mitgliedergebühr.
Lizenzgebühr: CHF 0.08 (pro Kilo des verkauften Produkts, exkl. Mwst.)
Mitgliedergebühr: CHF 250.- (jährlich)